Während Ihrer Ausbildung unterscheiden sich zwei Arten von Fahrstunden:
Diese Stunden sind vom Gesetzgeber vorgegeben und wie folgt aufgeschlüsselt:
Diese Fahrten benötigen Sie um ein Gefühl für das Fahrzeug und den Stadtverkehr zu bekommen. Eine Übungsfahrt erfolgt in 45 Minuten, wobei diese als Doppelstunden, also 90 Minuten gefahren werden.
Die Anzahl der erforderlichen Fahrstunden ist nicht vorher zu kalkulieren. Wir versichern jedoch, dass kein Fahrschüler über das erforderliche Maß hinaus geschult wird. Das Ende der Ausbildung wird in beiderseitiger Absprache festgelegt.
Bitte achten Sie auf das richtige Schuhwerk bei den Fahrstunden. Hochhakige Schuhe oder Riemchensandalen sind nicht zum Fahren geeignet.